Die Auswirkungen des Corona-Virus auf das gesellschaftliche Leben sind immens. Der gesamte Kultur- und Veranstaltungsbereich steht vor großen Herausforderungen diese Krise zu meistern.
Die Bekundungen von Solidarität und Zusammenhalt sind erfreulicherweise riesig!

Wir möchten Sie schon jetzt einmal auf die von uns angestrebte “Gutschein-Lösung“ hinweisen:

Seit dem 20.05.2020 ist das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19- Pandemie im Veranstaltungsvertragsrecht in Kraft.
Veranstalter von Kultureinrichtungen können nunmehr Gutscheine für Corona bedingte Absagen an Stelle einer Gelderstattung ausgeben. Somit wird verhindert, dass die Veranstalter zunehmend bei einer Vielzahl von Rückforderungen in Liquiditätsengpässe geraten.
Dieser Wertgutschein kann dann für die Nachholveranstaltung eingelöst werden.

Sollten Sie jedoch die Auszahlung des Gutscheinwertes verlangen, wenn die Annahme für Sie aufgrund der persönlichen Lebensumstände unzumutbar ist oder wenn der Gutschein nicht bis zum 31.12.2021 eingelöst wird, werden wir eine einvernehmliche Lösung finden.

Um Ihre berechtigten Ansprüche erfüllen zu können, arbeiten wir an den technischen und organisatorischen Voraussetzungen. Sobald diese erfüllt sind, werden Sie aktuell auf unserer Homepage über das weitere Vorgehen informiert.

Bis dahin bitten wir Sie um Geduld. Vielen Dank und bleiben Sie gesund!